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Ambulante Sozial- und Wohnbegleitung in Bern

Ambulante Sozial- und Wohnbegleitung in Bern

Wir kommen zu Ihnen – in Ihre Wohnung und in Ihr Lebensumfeld. Was besprochen wird und wie oft wir uns sehen, bestimmen Sie.

Die ambulante Sozial- und Wohnbegleitung des Nip-Bern unterstützt Menschen ab 17 Jahren dabei, ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung zu führen. Die Begleitung ist freiwillig und themenoffen. Es gibt keine Bedingungen, die Sie vorher erfüllen müssen: keine Abstinenz, keine Teilnahme an einem Programm, keine Vorgaben, was sich ändern soll.

Für wen das Angebot da ist

Die Sozial- und Wohnbegleitung richtet sich an Menschen in psychisch und/oder sozial herausfordernden Lebenssituationen, insbesondere an:

  • Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
  • Personen mit Suchtproblematiken
  • Menschen, die von Obdachlosigkeit betroffen oder bedroht sind
  • Alleinerziehende in Überforderungssituationen
  • Personen, die sozial isoliert leben
  • Menschen nach einem Klinik-, Reha- oder Justizvollzugsaufenthalt
  • Personen in komplexen Mehrfachbelastungen, etwa nach Gewalterfahrung, bei Überschuldung oder Langzeitarbeitslosigkeit

Was das Angebot nicht ist

  • Wir vermieten keinen Wohnraum. Die Begleitung findet in Ihrer bestehenden Wohnung statt.
  • Wir verlangen keine Abstinenz und keine Teilnahme an Therapie- oder Integrationsprogrammen.
  • Wir nehmen keine Veränderungsaufträge von Dritten entgegen. Was bearbeitet wird, entscheiden Sie.
  • Wir übernehmen das Casemanagement nicht. Die zuweisende Stelle bleibt zuständig, wir arbeiten mit ihr zusammen.

Woran wir gemeinsam arbeiten

Im Zentrum stehen die Alltagsbewältigung und der Erhalt des selbstbestimmten Wohnens. Häufige Themen sind Haushalt und Wohnungspflege, Korrespondenz mit der Verwaltung und Konflikte mit Nachbarschaft oder Vermieterschaft; Post, Dokumente, Steuererklärung, Budget und E-Banking; Arzttermine vereinbaren und wahrnehmen; Beziehungen pflegen, Isolation durchbrechen und eine Tagesstruktur aufbauen; sowie die Einschätzung von Krisensituationen mit gemeinsamer Notfallplanung.

Wie eine Begleitung abläuft

Begleitprozesse folgen einem flexiblen Phasenmodell. Die Zeitangaben sind Anhaltspunkte, keine Vorgaben.

  • Phase 1 – Kennenlernen (1 bis 3 Treffen): Wir kommen zu Ihnen, ohne Erwartungsdruck.
  • Phase 2 – Bedarf klären und Ziele entwickeln (2 bis 4 Treffen): orientiert an dem, was Ihnen wichtig ist.
  • Phase 3 – Begleitung: Die Kontaktfrequenz richtet sich nach dem Bedarf, mit Krisenintervention, Koordination und regelmässigen Standortbestimmungen.
  • Phase 4 – Ablösung und Nachbetreuung: geplanter Übergang, gesicherte Weiterversorgung, offene Tür für erneuten Kontakt.

Die Begleitung dauert in der Regel 12 bis 36 Monate; wenn es fachlich angezeigt ist, auch länger. Eine Unterbrechung – etwa bei einem Klinikaufenthalt oder einer befristeten Arbeitsstelle – ist jederzeit möglich und verursacht keine Kosten.

Voraussetzungen

  • Eigener Wohnraum oder Zugang zu Wohnraum
  • Freiwilligkeit: Sie entscheiden, ob Sie das Angebot nutzen
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit, ohne inhaltliche Vorbedingungen
  • Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton Bern

Anmeldung und Zugang

Sie können sich selbst melden – ein Telefon oder eine E-Mail genügt. Es braucht keine Zuweisung und keine Vorabklärung. Ebenso erreichen uns Anmeldungen über Sozialdienste, die KESB, psychiatrische Dienste und Spitäler, Hausärzt:innen, Suchtberatungsstellen, Bewährungs- und Opferhilfe sowie über die aufsuchende Sozialarbeit. Das Erstgespräch und die Aufnahmeabklärung sind Teil des regulären Begleitprozesses. Eine Eintrittspauschale erheben wir bewusst nicht.

Kosten

Die Begleitung wird in der Regel über eine individuelle Kostengutsprache des zuständigen Sozialdienstes finanziert (situationsbedingte Leistungen nach den SKOS-Richtlinien). Abgerechnet wird über Monatspauschalen, die sich nach der vereinbarten Begleitintensität richten. Verrechnet werden ausschliesslich aktive Prozesse: Bei einem Unterbruch fallen keine Kosten an, bei Beginn oder Ende während eines Monats wird pro rata abgerechnet. Die detaillierte Tarifübersicht steht Fachpersonen im geschützten Bereich zur Verfügung und wird auf Anfrage zugestellt.

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NIP-Klient «Es gibt nicht nur die eine oder andere Möglichkeit, sondern manchmal kann man gemeinsam einen dritten Weg suchen.»
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NIP-Klient «Im NIP konnte ich mit der Hilfe des Coaches vor allem meine Haltung „alleine-gegen-alle“ überwinden.»
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NIP-Klient «Ich fühle mich ernst genommen und spüre, dass man sieht und schätzt, dass ich immer mein Bestes gebe.»
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NIP-Klientin «Man interessiert sich für mich, geht wirklich auf mich ein – keine Abwertungen.»
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NIP-Klientin «Ich erhalte neue Motivation. Ich bin nicht alleine beim Planen und Denken.»
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NIP-Klient «Ich kann reden, jemand hört mir zu und nimmt mich ernst. Mich fragen, was ich will und dann zusammen eine Lösung finden.»
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NIP-Klientin «Ich werde motiviert und positiv bestärkt. Es löscht mir nämlich ab, wenn man streng ist zu mir nach negativen Erlebnissen.»
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NIP-Klient «Im NIP konnte ich mein eigener Coach werden – das habe ich eigentlich immer gewollt.»
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NIP-Klient «Nach dem Coaching wusste ich, was ich wirklich will und ich wusste: ich kann das.»
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NIP-Klient «Hier konnte ich eine Lösung finden, die wirklich zu mir passt.»
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NIP-Klient «Hier kann ich alles erzählen, ob ich etwas Gutes oder etwas Dummes gemacht habe – das spielt keine Rolle.»
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NIP-Klientin «Alles was im NIP passiert ist, habe ich selber gewollt und entschieden.»
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NIP-Klient «Man kann auch sagen, dass es einem nicht gut geht und darüber sprechen.»