
Wir kommen zu Ihnen – in Ihre Wohnung und in Ihr Lebensumfeld. Was besprochen wird und wie oft wir uns sehen, bestimmen Sie.
Die ambulante Sozial- und Wohnbegleitung des Nip-Bern unterstützt Menschen ab 17 Jahren dabei, ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung zu führen. Die Begleitung ist freiwillig und themenoffen. Es gibt keine Bedingungen, die Sie vorher erfüllen müssen: keine Abstinenz, keine Teilnahme an einem Programm, keine Vorgaben, was sich ändern soll.
Die Sozial- und Wohnbegleitung richtet sich an Menschen in psychisch und/oder sozial herausfordernden Lebenssituationen, insbesondere an:
Im Zentrum stehen die Alltagsbewältigung und der Erhalt des selbstbestimmten Wohnens. Häufige Themen sind Haushalt und Wohnungspflege, Korrespondenz mit der Verwaltung und Konflikte mit Nachbarschaft oder Vermieterschaft; Post, Dokumente, Steuererklärung, Budget und E-Banking; Arzttermine vereinbaren und wahrnehmen; Beziehungen pflegen, Isolation durchbrechen und eine Tagesstruktur aufbauen; sowie die Einschätzung von Krisensituationen mit gemeinsamer Notfallplanung.
Begleitprozesse folgen einem flexiblen Phasenmodell. Die Zeitangaben sind Anhaltspunkte, keine Vorgaben.
Die Begleitung dauert in der Regel 12 bis 36 Monate; wenn es fachlich angezeigt ist, auch länger. Eine Unterbrechung – etwa bei einem Klinikaufenthalt oder einer befristeten Arbeitsstelle – ist jederzeit möglich und verursacht keine Kosten.
Sie können sich selbst melden – ein Telefon oder eine E-Mail genügt. Es braucht keine Zuweisung und keine Vorabklärung. Ebenso erreichen uns Anmeldungen über Sozialdienste, die KESB, psychiatrische Dienste und Spitäler, Hausärzt:innen, Suchtberatungsstellen, Bewährungs- und Opferhilfe sowie über die aufsuchende Sozialarbeit. Das Erstgespräch und die Aufnahmeabklärung sind Teil des regulären Begleitprozesses. Eine Eintrittspauschale erheben wir bewusst nicht.
Die Begleitung wird in der Regel über eine individuelle Kostengutsprache des zuständigen Sozialdienstes finanziert (situationsbedingte Leistungen nach den SKOS-Richtlinien). Abgerechnet wird über Monatspauschalen, die sich nach der vereinbarten Begleitintensität richten. Verrechnet werden ausschliesslich aktive Prozesse: Bei einem Unterbruch fallen keine Kosten an, bei Beginn oder Ende während eines Monats wird pro rata abgerechnet. Die detaillierte Tarifübersicht steht Fachpersonen im geschützten Bereich zur Verfügung und wird auf Anfrage zugestellt.
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