Hier sammeln wir Kurse, Lernangebote und nützliches Wissen für Klientinnen und Klienten sowie für Fachpersonen – laufend ergänzt.
Nip-Bern stellt hier eigene Kursangebote zur Verfügung. Sie sind kostenlos und können jederzeit im eigenen Tempo genutzt werden.
Kostenloser Selbstlernkurs
Der Selbstlernkurs zeigt in kurzen Schritten, wie künstliche Intelligenz im Alltag hilfreich sein kann – zum Beispiel beim Schreiben von Briefen, beim Ordnen von Informationen oder beim Vorbereiten von Gesprächen. Vorkenntnisse braucht es keine, der Kurs läuft am Handy und am Computer.
Kostenlos · Kein Abo nötig · Auf Deutsch
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Der Kurs wurde von Susanne Keller, Fokuspunkt gemeinnützige GmbH, entwickelt und Nip-Bern zur Verfügung gestellt: fokuspunkt-gmbh.ch. Die Nutzung ist kostenlos und persönlich; für die Weitergabe oder Verwendung der Inhalte in eigenen Angeboten bitte kurz anfragen.
An dieser Stelle stellen wir Merkblätter, Links und Hinweise zu Themen zusammen, die in der Begleitung immer wieder auftauchen – zum Beispiel Wohnen, Finanzen, Gesundheit und Behördenkontakte. Die Sammlung wird laufend erweitert.
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Als angestellte Person erhalten Sie einen Lohn, von dem der Arbeitgeber die Sozialabgaben direkt abzieht. Einmal pro Jahr folgt der Lohnausweis; das Einkommen wird über die Steuererklärung selbst versteuert.
| Säule 3a mit Pensionskasse | max. CHF 7'258 | gesichert |
| Säule 3a ohne Pensionskasse | 20 %, max. CHF 36'288 | gesichert |
| Fahrkostenabzug Kanton Bern | max. CHF 7'000 | kantonal bestätigt |
| Weiterbildungsabzug | Kanton Bern 12'500 / Bund 13'000 | kantonal bestätigt |
Die Sozialhilfe sichert das Existenzminimum, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen und keine anderen Leistungen greifen. Im Gegenzug bestehen Mitwirkungs- und Meldepflichten.
| Grundbedarf 1 Person | CHF 1'061 / Monat | gesichert |
| Grundbedarf 2 / 3 / 4 Personen | 1'624 / 1'974 / 2'271 | gesichert |
| Einkommensfreibetrag (Kanton Bern) | CHF 200–700 / Monat | kantonal bestätigt |
| Integrationszulage IZU / MIZ | CHF 100–300 / CHF 100 / Monat | kantonal bestätigt |
Die IV-Rente ersetzt einen Teil des Einkommens bei dauerhafter gesundheitlicher Einschränkung. Reicht sie mit den übrigen Einnahmen nicht zum Leben, decken die Ergänzungsleistungen (EL) die Lücke – ein Rechtsanspruch.
| Ganze IV-Vollrente | min. CHF 1'260 / max. CHF 2'520 / Mt. | gesichert |
| Rentenanspruch | ab IV-Grad 40 %, ganz ab 70 % | gesichert |
| EL-Lebensbedarf Alleinst. / Ehepaar | CHF 20'670 / 31'005 / Jahr | gesichert |
| Frist Krankheits-/Behinderungskosten | 15 Monate | kantonal bestätigt |
Ausbildungsbeiträge helfen finanziell bei einer Ausbildung, wenn das Einkommen von Eltern und gesuchstellender Person nicht ausreicht. Es gibt Stipendien (keine Rückzahlung) und Darlehen (Rückzahlung mit Zins).
| Einreichfristen | 30. Juni / 31. Dezember | kantonal bestätigt |
| Gesuch | jährlich neu (StipBE-Online) | kantonal bestätigt |
| Höchstbetrag Stipendium | nach Normwerten (Einzelfall) | kantonal – bitte prüfen |
Wer eine IV- oder AHV-Rente bezieht und Kinder hat, erhält für jedes Kind zusätzlich eine Kinderrente von 40 % der Rente. Der Anspruch besteht bis 18, in Ausbildung bis längstens 25.
| Kinderrente | 40 % der Rente | gesichert |
| Höhe | min. CHF 504 / max. CHF 1'008 / Mt. | gesichert |
| Anspruch | bis 18, in Ausbildung bis 25 | gesichert |
| Einkommensgrenze Kind | CHF 30'240 / Jahr | gesichert |
Bei Stellenverlust kann die Arbeitslosenversicherung ein Taggeld zahlen. Voraussetzung sind genügend Beitragszeit, die Anmeldung beim RAV, aktive Stellensuche und die Wahrnehmung der Termine.
| Taggeldansatz | 80 % oder 70 % | gesichert |
| Max. versicherter Verdienst | CHF 148'200 / Jahr | gesichert |
| Beitragszeit-Minimum | 12 Monate in 2 Jahren | gesichert |
| Höchstzahl Taggelder | 260 / 400 / 520 | gesichert |
Die AHV-Altersrente ist die staatliche Grundrente ab dem Referenzalter; Hinterbliebene erhalten eine Witwen-, Witwer- oder Waisenrente. Die Rente muss aktiv angemeldet werden – sie kommt nicht automatisch.
| AHV-Vollrente | min. CHF 1'260 / max. CHF 2'520 / Mt. | gesichert |
| Ehepaar-Plafond | max. CHF 3'780 / Mt. | gesichert |
| Witwen-/Witwerrente | 80 % der Altersrente | gesichert |
| Waisenrente | 40 % der Altersrente | gesichert |
Familienzulagen sind ein Zuschlag zum Lohn für Kinder. Zahlt der unterhaltspflichtige Elternteil die Kinderalimente nicht, hilft der Kanton mit Inkassohilfe und Alimentenbevorschussung. Beides muss beantragt werden.
| Kinder-/Ausbildungszulage Kanton Bern | CHF 250 / 310 / Mt. | kantonal bestätigt |
| Eidg. Minimum | CHF 215 / 268 / Mt. | gesichert |
| Bevorschussung Höchstbetrag | CHF 1'008 / Mt. | gesichert |
| Bevorschussung bis Alter | 18, in Ausbildung 25 Jahre | gesichert |
Einige Aufgaben stellen sich jedes Jahr unabhängig von der Einkommensart: Steuererklärung, Prämienverbilligung und Krankenkasse.
| Franchisestufen Erwachsene | 300 – 2'500 | gesichert |
| Selbstbehalt | 10 %, max. CHF 700 | gesichert |
| Säule 3a mit Pensionskasse | max. CHF 7'258 | gesichert |
Es muss nichts installiert werden – die App ist Teil dieser Webseite. Am bequemsten ist die Vollbild-Fassung: nip-bern.ch/einkommenslotse. Dort können Sie sie wie eine App auf dem Gerät ablegen:
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